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Preise

Infrastruktur

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Pro Person in Euro.

  • Preise Sommer
  • Preise Winter
  • Zusatzinformationen

AV = Alpenvereinsmitglied | N - AV = Nicht Alpenvereinsmitglied |
Jugend I = 7 - 11 Jahre | Jugend II = 12 - 18 Jahre Alt

mit Frühstück mit Halbpension
AV Zimmer 25,-- 42,--
AV Lager 23,-- 40,--
AV Zimmer Jugend II 22,-- 39,--
AV Lager Jugend II 20,-- 37,--
AV Zimmer Jugend I 15,-- 24,--
AV Lager Jugend I 13,-- 22,--
AV Zimmer Kinder 9,-- 14,--
AV Lager Kinder 5,-- 10,--
N-AV Zimmer 35,-- 52,--
N-AV Lager 31,-- 48,--
N-AV Zimmer Jugend II 30,-- 47,--
N-AV Lager Jugend II 25,-- 42,--
N-AV Zimmer Jugend I 23,-- 32,--
N-AV Lager Jugend I 18,-- 27,--
N-AV Zimmer Kinder 12,-- 17,--
N-AV Lager Kinder 7,-- 12,--
 
Großzügiges Frühstücksbuffet, Marschtee und ein Jausenbrot zum Mitnehmen. Abend 3 Gang Menü (Sie können wählen zwischen Fleisch- oder Vegetarischem Gericht)

AV = Alpenvereinsmitglied | N - AV = Nicht Alpenvereinsmitglied |
Jugend I = 7 - 11 Jahre | Jugend II = 12 - 18 Jahre Alt

mit Frühstück mit Halbpension
AV Zimmer 29,-- 47,--
AV Lager 26,-- 44,--
AV Zimmer Jugend II 28,-- 46,--
AV Lager Jugend II 21,-- 39,--
AV Zimmer Jugend I 28,-- 41,--
AV Lager Jugend I 21,-- 34,--
AV Zimmer Kinder 14,-- 25,--
AV Lager Kinder 10,-- 21,--
N-AV Zimmer 42,-- 60,--
N-AV Lager 35,-- 53,--
N-AV Zimmer Jugend II 36,-- 54,--
N-AV Lager Jugend II 27,-- 45,--
N-AV Zimmer Jugend I 36,-- 49,--
N-AV Lager Jugend I 27,-- 40,--
N-AV Zimmer Kinder 17,-- 28,--
N-AV Lager Kinder 12,-- 23,--
 
mit Frühstücksbuffet inklusive Ortstaxe € 1,60 pro Person und Tag

Erläuterungen zu unserer Preisliste

  • Bitte zahlen Sie Bar oder per Überweisung, da wir an kein Kreditkartensystem angeschlossen sind. Mit EC- und Kreditkarte können Sie bei uns nicht bezahlen.
  • Wir bitten Sie eine Reservierung vorzunehmen.
  • Personentransport nur auf telefonische Anfrage. 0043 664 425 30 70
  • Zum Wohle unserer Gäste sind Haustiere im Winter nicht erlaubt.
  • Wir bitten alle Gäste im Winter von 20:00 bis 6:00 Uhr keine Skitour zu unternehmen. Auch kein Hüttezustieg und Anreise in der Nacht. Da wir von 20:00 bis 6:00 Uhr telefonisch nicht erreichbar sind.
  • Zur verbindlichen Buchung gehört auch eine Anzahlung.

    Stornobedingungen

    Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

    (1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

    (2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

    Für den Fall, dass wir den Hüttenzustieg wegen Lawinengefahr sperren müssen, werden sie vor Ihrer Anreise informiert und erhalten selbstverständlich den vollen Betrag (geleistete Anzahlung) wieder zurück.

    (3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

    (4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

    (5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

  • Bei vorzeitiger Abreise ist der Nachtigungsbetrag bis zum jeweiligen Abreisetermin zu begleichen